DAMIT WIR UNS GUT VERSTEHEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ab Januar 2022 gelten alle Preise zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Mehrwertsteuer.

1. Kennenlerngespräch
Ein unverbindliches und kostenfreies Kennenlerngespräch von ca. einer Stunde findet an einem von beiden Parteien abgestimmten Ort statt. Dies kann bei einer der Rednerinnen zu Hause oder am Telefon bzw. per Videotelefonat sein.

2. Buchung, Zahlungsmodus
Nach dem unverbindlichen Erstgespräch entscheidet der potenzielle Auftraggeber, ob er eine Rednerin und/oder eine Sängerin der Glücksversprechen GbR buchen möchte. Falls ja, wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, in der alle wichtigen Details der Zusammenarbeit festgehalten sind. Nach Vertragsunterzeichnung ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich: Der Auftraggeber erkennt damit die Gültigkeit der bestehenden AGB der Glücksversprechen GbR an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von der Glücksversprechen GbR schriftlich bestätigt wurde. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per Email. Damit tritt der Vertrag zwischen der Glücksversprechen GbR und dem Auftraggeber in Kraft. Mit der schriftlichen Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Honorars fällig. Der vereinbarte Restbetrag plus Fahrtkosten muss im Anschluss an die Zeremonie beglichen werden.

3. Terminreservierung
Nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung von 50% innerhalb von 7 Tagen auf dem angegebenen Konto ist der Termin für die Zeremonie verbindlich reserviert. Erfolgt die Anzahlung nicht wie vertraglich vereinbart binnen 7 Tagen, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung des Wunschdatums hinfällig ist. In diesem Fall besteht keine Leistungspflicht mehr. 

4. Übernachtung und Reisekosten
Kosten, die durch die Vorgespräche oder die Fahrt zur Location für den Auftragnehmer entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für Fahrtkosten mit dem Pkw werden ab dem 10. Kilometer 0,70 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist (Übernachtungskosten entstehen ab 250 km), werden von den Auftraggebern die Buchung und die Kosten für Flüge, Hotel bzw. einer Pension in der Nähe der Location sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und zur Location übernommen.

5. Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie
Die Rednerinnen der Glücksversprechen GbR sind während der ganzen Zeremonie vor Regen, frontaler Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen zu schützen, um eine reibungslose Zeremonie zu gewährleisten. Die von der Glücksversprechen GbR mitgebrachte Technik muss ebenfalls entsprechend vor Witterungseinflüssen geschützt sein (Spritzwasser, Regen, Staub, direkte Sonneneinstrahlung etc.). Vor Ort muss ein Stromanschluss vorhanden sein. Bei unzureichenden Aufbau- und Betriebsbedingungen kann der Auftragnehmer den Auftritt verweigern. Eine Rückerstattung des Honorars steht dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu. Für Schäden, die durch unzureichende Aufbau- und Betriebsbedingungen entstehen, haftet der Auftraggeber.

6. Dauer
Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei 40 – 60 Minuten liegt.

7. Rücktritt durch den Auftragnehmer
Kann die Glücksversprechen GbR in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z. B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht in der vorgesehenen, personellen Besetzung erbringen, wird die Glücksversprechen GbR eine Ersatzrednerin/Ersatzsängerin stellen. Dies ist durch die Zusammenarbeit in einem großen Team in der Regel möglich    jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht. Kann die Glücksversprechen GbR in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z. B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet. 

8. Datenschutz
Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen – Verzichtserklärung
Der Auftraggeber räumt der Glücksversprechen GbR unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch die Glücksversprechen GbR oder durch freie Mitarbeiter der Glücksversprechen GbR fotografierten Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung, ein. Inhaltlich umfasst das Recht, die Nutzung für sämtliche Glücksversprechen GbR Projekte, Aufträge und/oder künstlerische Arbeiten im weitesten Sinn, einschließlich der öffentlichen Ausstellung. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Fernsehen über alle Verbreitungswege, im Internet, in Newslettern, auf CD, DVD und sonstigen Speichermedien, zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke oder Waren oder Dienstleistungen schon bei Vertragsabschluss bestanden oder bekannt waren. Dieses Recht zur Nutzung umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung und/oder Montagen.

9. Urheberrecht
Für den Inhalt der Zeremonie liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber. Alle durch die Glücksversprechen GbR erzeugten Ideen, Präsentationen, Konzepte, Werke, Reden sind Eigentum der Glücksversprechen GbR und dürfen nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung genutzt werden. Das Weitergeben und Nutzen dieser Dokumente wird strafrechtlich verfolgt.

10. Haftung
Die Haftung für Schadensersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Glücksversprechen GbR haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstanden sind. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.

11. Mündliche Nebenabreden
Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

12. Steuer
Die Auftragnehmer sind selbstständig tätig und beim Finanzamt an dem jeweiligen Wohnort gemeldet.

13. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich werden Mahngebühren in Höhe von 15,00 € fällig.

14. Stornogebühren
Bei einer Kündigung bis 6 Monate vor der Hochzeit werden 50% der Gesamtsumme fällig, d. h. die Glücksversprechen GbR wird die bereits gezahlte Anzahlung einbehalten. Bei einer Kündigung, die weniger als 6 Monate vor der Hochzeit liegt, werden 90% der Gesamtsumme fällig.

15. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der restlichen Vertragsbestandteile hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt. Diese muss dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommen.

16. Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht.

17. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird der Sitz der Glücksversprechen GbR, Christina Röhl und Petra Berghaus, festgelegt. Der Gerichtsstand ist somit Solingen. Ergänzend zum Vertrag und den AGB gelten die Bestimmungen des BGB.

18. Besonderheiten in Corona-Zeiten
Wenn die Hochzeit aufgrund von Corona nicht wie geplant stattfinden kann, sucht die Glücksverspechen GbR gemeinsam mit dem Auftraggeber einen Ausweichtermin. Für diese Verschiebung wird eine einmalige Gebühr von 50,00 € erhoben. Im besten Fall A kann die Trauung dann mit der geplanten Rednerin und Sängerin stattfinden. Sollte es aufgrund der Terminlage der Glücksversprechen GbR nicht möglich sein, die Trauung wie gewünscht umzusetzen, erklärt sich der Auftraggeber bereit, Fall B zu akzeptieren. Dieser sieht vor, dass die Glücksversprechen GbR für die Realisierung des neuen Auftragsdatums eine andere Teamkonstellation wählt. Der Auftraggeber erklärt sich in diesem Fall bereit, einen Vertrag mit einer neuen Rednerin und/oder Sängerin für die Begleitung der Trauung zu akzeptieren. Zudem wird bei Verschiebung eine neue Vertragsunterzeichnung zu den dann gültigen Bedingungen der Glücksversprechen GbR fällig. Hier kann es auch zu einer Umsatzsteuerpflicht kommen. Möchte der Auftraggeber die Trauung dennoch absagen, werden immer 50% der Gesamtsumme fällig.

19. Willkommensfeiern oder Geburtstage
Alle Punkte 1.-18. gelten auch für Willkommensfeiern oder Geburtstage, die von Glücksversprechen GbR ausgerichtet werden.

20. Wunschlieder
Die Lieder können grundsätzlich nur aus dem Repertoire der jeweiligen Sängerinnen gewählt werden. Wunschlieder werden mit € 50,00 + 19% MwSt. abgerechnet.

 

Glücksversprechen
Christina Röhl
Friedrich-Ebert-Str. 16
42719 Solingen
Solingen, den 15. Januar 2024

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